ZVI 2005, 200

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren ZPO § 80; GVO §§ 2, 3, 33; GVGA § 62 Pflicht des Gerichtsvollziehers zur Einsicht in Generalvollmacht bei Zweifel an Bevollmächtigung für Vollstreckungsauftrag unter Bezugnahme auf hinterlegte Generalvollmacht ZPO§ 80 GVO§ 2 GVO§ 3 GVO§ 33 GVGA§ 62 LG Berlin, Beschl. v. 04.04.2005 – 81 T 1181/04 (rechtskräftig; AG Tempelhof–Kreuzberg)LG BerlinBeschl.4.4.200581 T 1181/04rechtskräftigAG Tempelhof–Kreuzberg

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Vertreter eines Gläubigers kann die Bevollmächtigung für einen Vollstreckungsauftrag auch durch Bezugnahme auf eine bei dem Amtsgericht hinterlegte Generalvollmacht unter Angabe des Hinterlegungsaktenzeichens nachweisen.
2. Wenn der Gerichtsvollzieher Zweifel an der Generalvollmacht und deren Hinterlegung hat, hat er sie einzusehen.
3. Eine Generalvollmacht, die für an dem Gericht anhängige Zivilprozessverfahren ausgestellt ist, ist weit auszulegen und umfasst auch die Zwangsvollstreckungsverfahren.

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