ZVI 2004, 249

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren GesO §§ 5, 7 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 4, § 12 Abs. 1; KO § 108; InsO § 27Vordatierung eines Insolvenzeröffnungsbeschlusses rechtswidrig, aber nicht nichtig GesO§ 5 GesO§ 7 GesO§ 10 GesO§ 12 KO§ 108 InsO§ 27 BGH, Urt. v. 17.02.2004 – IX ZR 135/03 (OLG Brandenburg)BGHUrt.17.2.2004IX ZR 135/03OLG Brandenburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Es ist rechtswidrig, die Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens, des Konkursverfahrens oder des Insolvenzverfahrens auf einen späteren Zeitpunkt als den der Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses durch den Richter zu datieren; gleichwohl sind solche bisher ergangenen Beschlüsse wirksam.
2. Ein nach Zahlungseinstellung oder dem Antrag auf Verfahrenseröffnung begründetes Pfandrecht gewährt in der Gesamtvollstreckung kein anfechtungsfestes Absonderungsrecht.

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