ZVI 2003, 160

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 21 Abs. 1Zulässige Anordnung von Sicherungsmaßnahmen ohne vorherige Anhörung des im Anhörungstermin abwesenden Schuldners InsO§ 21 LG Göttingen, Beschl. v. 11.02.2003 – 10 T 24/03 (rechtskräftig; AG Göttingen)LG GöttingenBeschl.11.2.200310 T 24/03rechtskräftigAG Göttingen

Leitsatz der Redaktion:

Eine Anhörung des Schuldners vor Erlass von Sicherungsmaßnahmen ist bei angekündigter Abwesenheit im Anhörungstermin auf Grund des Eilcharakters des Insolvenzverfahrens nicht erforderlich. Zur Gewährung des rechtlichen Gehörs ist die Möglichkeit, nachträglich Einwände vorbringen zu können, ausreichend.

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