ZVI 2002, 133

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO § 290Unzulässigkeit des Antrags eines Kreditinstituts auf Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtaufführung anderer Gläubiger InsO§ 290 AG Bonn, Beschl. v. 15.01.2002 – 99 IK 33/00 (rechtskräftig)AG BonnBeschl.15.1.200299 IK 33/00rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Ein im Vermögensverzeichnis benannter Gläubiger (hier: ein Kreditinstitut) kann die Versagung der Restschuldbefreiung mangels Prozessführungsbefugnis nicht mit der Nichtaufführung sieben weiterer Gläubiger (Forderungssumme 135 000 DM) im Vermögensverzeichnis begründen.
2. Die Begründung und Glaubhaftmachung eines vor dem Schlusstermin gestellten Versagungsantrags kann nicht drei Monate nach dem Schlusstermin nachgeholt werden.

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