ZVI 2002, 130

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO §§ 287, 295, 296Versagung der Restschuldbefreiung bei Ausschluss einer angemessenen Erwerbstätigkeit wegen lang-jähriger Haftstrafe InsO§ 287 InsO§ 295 InsO§ 296 LG Hannover, Beschl. v. 12.02.2002 – 20 T 2225/01 (rechtskräftig)LG HannoverBeschl.12.2.200220 T 2225/01rechtskräftig

Leitsätze des Einsenders:

1. Die Anwendbarkeit der Versagungsgründe der §§ 295, 296 InsO, die die Versagung in der Wohlverhaltensperiode regeln, kann vorverlagert werden. Die Versagung der Restschuldbefreiung kann im eröffneten lnsolvenzverfahren auch auf die §§ 295, 296 InsO gestützt werden.
2. Ein langjährig inhaftierter Straftäter ist kein redlicher Schuldner im Sinne des Gesetzes. Ihm ist die Restschuldbefreiung zu versagen, weil er nicht die reale Möglichkeit hat, nach seinen Fähigkeiten Einkünfte zu erzielen.

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