ZVI 2002, 122

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren ZPO § 850cErmittlung des pfändbaren Einkommens eines verheirateten Schuldners ohne Berücksichtigung der Unterhaltspflicht bei eigenem Einkommen des Ehegatten knapp unter dem Mindestfreibetrag ZPO§ 850c AG Langen (Hessen), Beschl. v. 05.02.2002 – 73 M 3501/2001 (rechtskräftig)AG Langen (Hessen)Beschl.5.2.200273 M 3501/2001rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens ist eine Unterhaltspflicht für den Ehegatten nicht zu berücksichtigen, wenn dieser über eigene Einkünfte – hier: 897 EUR, also 42 EUR unterhalb des Mindestpfändungsfreibetrags von 936 EUR – verfügt.
2. Die Pfändung des Ehegatteneinkommens ändert – insbesondere nach Anhebung der Pfändungsfreigrenzen – nichts an der Nichtberücksichtigung.
3. Private Verbindlichkeiten können bei der Ermittlung des notwendigen Unterhalts nicht berücksichtigt werden.

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