ZVI 2002, 120

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren ZPO § 850cErmittlung des pfändbaren Einkommens ohne Berücksichtigung der Unterhaltspflicht des verheirateten Schuldners bei Arbeitslosenentgelt des Ehegatten über Sozialhilfesatz ZPO§ 850c AG Plettenberg, Beschl. v. 22.02.2002 – 2 M 331/01 (rechtskräftig)AG PlettenbergBeschl.22.02.20022 M 331/01rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Überschreitet das Nettoeinkommen des Ehegatten des Schuldners den sozialhilferechtlichen Regel- und Mehrbedarf nach §§ 22, 23 BSHG um einen 20 %igen Besserstellungszuschlag, so ist er bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens des Schuldners unberücksichtigt zu lassen.
2. Wird der Ehegatte arbeitslos, so bleibt er weiterhin bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens unberücksichtigt, wenn das Arbeitslosengeld über dem Sozialhilfebetrag liegt.

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