ZVI 2002, 118

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 309Ausschluss titulierter Forderungen bei unbegründetem Widerspruch des Gläubigers nach ordnungsgemäßer Zustellung des Vermögensverzeichnisses und Nachmeldung der Forderungen erst nach Fristablauf InsO§ 309 LG Göttingen, Beschl. v. 18.10.2001 – 10 T 67/01 (rechtskräftig)LG GöttingenBeschl.18.10.200110 T 67/01rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Ein Gläubiger kann der Ersetzung seiner Zustimmung zu einem Schuldenbereinigungsplan wegen nicht berücksichtigter titulierter Forderungen nicht widersprechen, wenn er nach Zustellung des Vermögensverzeichnisses unter Fristsetzung gem. § 307 InsO und ordnungsgemäßer Belehrung über eine Zustellungsersetzung bei fehlender Erhebung von Einwendungen gem. § 308 InsO lediglich mitgeteilt hat, er stimme nicht zu.
2. Nach Ablauf der Frist nach § 307 InsO können fehlende Forderungen nicht mehr geltend gemacht werden.

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