ZVI 2002, 116

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren ZPO § 850cErmittlung des pfändbaren Einkommens eines verheirateten Schuldners ohne Berücksichtigung der Unterhaltspflicht erst bei Ehegatteneinkommen über der neuen Pfändungsfreigrenze ZPO§ 850c LG Darmstadt, Beschl. v. 05.02.2002 – 5 T 82/02 (rechtskräftig)LG DarmstadtBeschl.5.2.20025 T 82/02rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens eines Schuldners ist ein unterhaltsberechtigter Ehegatte vollständig erst dann nicht mehr zu berücksichtigen, wenn er ein eigenes Einkommen zumindest in Höhe des pfändbaren Einkommens nach § 850c ZPO erzielt.
2. Das gilt auch nach Erhöhung der Pfändungsfreigrenze zum 1. 1. 2002.

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