ZVI 2026, 97

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2026 RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungDSGVO Art. 16 Abs. 1, Art. 17 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1; InsBekV § 3Grundsätzliche Rechtmäßigkeit einer dreijährigen Speicherdauer bei fehlender Darlegung einer „besonderen Situation“ DSGVOArt. 16 DSGVOArt. 17 DSGVOArt. 21 InsBekV§ 3 OLG Dresden, Urt. v. 20.01.2026 – 4 U 598/25 (2) (LG Leipzig)OLG DresdenUrt.20.1.20264 U 598/25 (2)LG Leipzig

Leitsätze der Redaktion:

1. Bei einer Wirtschaftsauskunftei ist von der Rechtmäßigkeit einer grundsätzlichen Speicherdauer von drei Jahren auszugehen. Es entspricht dem legitimen Informationsinteresse potentieller Kreditgeber, sich ein umfassendes Bild von ihren Vertragspartnern zu machen, das sie ohne die Datenübermittlung aufgrund der typischerweise bestehenden Disparität der Informationsgrundlagen nicht erlangen.
2. Eine vorzeitige Löschung nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO hat nicht zu erfolgen, wenn der Kläger keine „besondere Situation“ (Art. 21 Abs. 1 DSGVO) darlegt. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Wirtschaftsauskunftei dem Konzept einer individuelleren Betrachtungsweise nicht verschließt (hier: Änderung ihres code of conduct zum 1. 1. 2025, der nunmehr in bestimmten Fällen eine zeitigere Löschung vorsieht).

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