ZVI 2025, 98

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2025 RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungStaRUG § 2 Abs. 4 Satz 1, §§ 63, 64; AktG § 15Gruppeninterne Sicherheiten i. S. d. § 2 Abs. 4 Satz 1 StaRUG bei Bürgschaften von Gesellschaftern, die natürliche Personen sind, nur unter qualifizierten Voraussetzungen StaRUG§ 2 StaRUG§ 63 StaRUG§ 64 AktG§ 15 AG Halle (Saale), Beschl. v. 20.12.2024 – 58 RES 1/24AG Halle (Saale)Beschl.20.12.202458 RES 1/24

Leitsätze der Redaktion:

1. Gruppeninterne Sicherheiten können auch dann Vorliegen, wenn Bürgschaften von Gesellschaftern betroffen sind, die natürliche Personen sind. Allerdings gilt der konzernrechtliche Unternehmensbegriff auch im Rahmen des § 2 Abs. 4 Satz 1 StaRUG.
2. Gesellschafter sind zumindest dann als Unternehmer anzusehen, wenn diese neben den Anteilen an der schuldnerischen Gesellschaft auch Anteile an weiteren Gesellschaften einschließlich einer Besitzgesellschaft halten, die Eigentümerin der Immobilie ist, auf der das schuldnerische Geschäft betrieben wird.

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