ZVI 2024, 106

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2024 RechtsprechungEröffnungsverfahren GG Art. 3 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1; InsO §§ 14, 34 Abs. 2; ZPO § 321aVerstoß gegen das Willkürverbot bei Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde des Schuldners gegen den Eröffnungsbeschluss bei schlechthin unhaltbarer Begründung GGArt. 3 GGArt. 103 InsO§ 14 InsO§ 34 ZPO§ 321a BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 13.12.2023 – 2 BvR 2143/21 (LG Hamburg)BVerfG, 2. Kammer des Zweiten SenatsBeschl.13.12.20232 BvR 2143/21LG Hamburg

Leitsätze der Redaktion:

1. Ein Beschluss des Landgerichts, mit dem eine sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Eröffnungsbeschluss zurückgewiesen wird, ist willkürlich, wenn die Begründung schlechthin unhaltbar ist.
2. Dies ist der Fall, wenn das Landgericht annimmt, es komme für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aufgrund eines Gläubigerantrages nur darauf an, dass zum Zeitpunkt der Eröffnung ein Insolvenzgrund vorliege, nicht aber darauf, dass der Gläubiger zu diesem Zeitpunkt zusätzlich Inhaber einer Forderung gegen den Schuldner sei.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell