ZVI 2022, 114

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2022 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenStaRUG § 8 Satz 1, § 51 Abs. 1 Satz 3; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 3Erlass einer Stabilisierungsanordnung auch bei Mängeln im Restrukturierungsplan StaRUG§ 8 StaRUG§ 51 InsO§ 21 AG Hamburg, Beschl. v. 18.01.2022 – 61c RES 1/21AG HamburgBeschl.18.1.202261c RES 1/21

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine Restrukturierungsplanung, die Mängel bei der Begründung der Auswahlentscheidung der Planbetroffenen nach § 8 Satz 1 StaRUG aufweist, steht dem Erlass einer Stabilisierungsanordnung nicht entgegen.
2. Die Stabilisierungsanordnung ist in einem solchen Fall gem. § 51 Abs. 1 Satz 3 StaRUG – vorläufig – auf einen Zeitraum von 20 Tagen zu beschränken; diese Frist beginnt – in Parallele zur einstweiligen Einstellung der Vollstreckung gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO – am Tag des Erlasses des Beschlusses um 12.00 Uhr und endet mit Ablauf des 20. Tages nach dem Erlass. Gleichzeitig ist dem Schuldner aufzugeben, die Mängel bei der Gruppenbildung und Begründung der Auswahlentscheidung zu beheben.
3. Bei Überschaubarkeit der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse kann das Gericht davon absehen, einen Restrukturierungsbeauftragten zu bestellen, § 73 Abs. 1 Satz 2 StaRUG. Bei der Ausübung des gerichtlichen Ermessens ist auch neben dem Umfang, der Bedeutung und der zu er-ZVI 2022, 115wartenden Schwierigkeiten auch die im Rahmen eines Vorgesprächs gem. § 10a InsO analog geäußerte Einschätzung des Schuldners zu berücksichtigen.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell