ZVI 2021, 98

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2021 RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO §§ 14, 17; COVInsAG § 3; ZPO § 91aKeine Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit mit im COVInsAG-Aussetzungszeitraum fällig werdenden Sozialversicherungsbeiträgen InsO§ 14 InsO§ 17 COVInsAG§ 3 ZPO§ 91a AG Darmstadt, Beschl. v. 27.11.2020 – 9 IN 411/20 (rechtskräftig)AG DarmstadtBeschl.27.11.20209 IN 411/20rechtskräftig

Leitsatz des Gerichts:

Rückstände mit fälligen Sozialversicherungsbeiträgen, die in den durch § 3 COVInsAG festgeschriebenen Zeitraum fallen, gelten nicht als Indiz für Zahlungsunfähigkeit i. S. d. Rechtsprechung des BGH. Bei teilweise in diesen Zeitraum fallenden Zahlungsrückständen gilt Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzgrund allein damit auch dann nicht als glaubhaft gemacht, wenn der Zeitraum der Nichtabführung insgesamt mehr als sechs Monate beträgt.

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