ZVI 2021, 111

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2021 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 218 Abs. 1; ZPO § 227 Abs. 1Kein hinreichender Grund für Aufhebung des Schlusstermins bei bloßer Absicht des Schuldners, einen Insolvenzplan einreichen zu wollen InsO§ 218 ZPO§ 227 AG Hannover, Beschl. v. 05.01.2021 – 904 IK 204/19 - 3 (rechtskräftig)AG HannoverBeschl.5.1.2021904 IK 204/19 - 3rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Gem. § 4 InsO i. V. m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO kann ein Schlusstermin nur aus erheblichen Gründen aufgehoben, verlegt oder vertagt werden. Allein die dem Insolvenzge-ZVI 2021, 112richt mitgeteilte Absicht des Schuldners, einen Insolvenzplan einreichen zu wollen, genügt hierfür nicht, auch nicht in Kombination mit einem Hinweis auf die Regelung des § 218 Abs. 1 Satz 3 InsO.

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