ZVI 2019, 101

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2019 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 91 Abs. 1Entstehung eines Anspruches auf Auszahlung eines Überschusses nach Aufhebung der Zwangsverwaltung erst durch gerichtlichen Aufhebungsbeschluss InsO§ 91 OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.11.2018 – I-12 W 15/18 (rechtskräftig; LG Duisburg)OLG DüsseldorfBeschl.20.11.2018I-12 W 15/18rechtskräftigLG Duisburg

Leitsatz des Gerichts:

Der schuldrechtliche Anspruch des Schuldners auf Auszahlung des Überschusses nach Aufhebung der Zwangsverwaltung wegen Antragsrücknahme ist nach den allgemeinen Vorschriften abtretbar und pfändbar. Da der Anspruch auf Auszahlung des Überschusses erst mit der Aufhebung des Verfahrens durch gerichtlichen Beschluss entsteht, handelt es sich um die Vorausabtretung eines künftigen Anspruchs. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann der Abtretungsempfänger an dem Anspruch auf Auszahlung des Überschusses aus der Zwangsverwaltung gem. § 91 Abs. 1 InsO kein Recht erwerben, weil er bis zur Aufhebung des Zwangsverwaltungsverfahrens noch keine gesicherte Rechtsposition innehat.

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