ZVI 2018, 119

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2018 RechtsprechungKosten und VergütungInsVV § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2, §§ 10, 13Zur Kürzung der Mindestvergütung des Insolvenzverwalters InsVV§ 2 InsVV§ 3 InsVV§ 10 InsVV§ 13 BGH, Beschl. v. 14.12.2017 – IX ZB 101/15 (LG Stuttgart ZVI 2016, 170)BGHBeschl.14.12.2017IX ZB 101/15LG StuttgartZVI 2016, 170

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Mindestvergütung des Insolvenzverwalters kann – insbesondere unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 InsVV – im Wege eines Abschlags gekürzt werden, wenn der qualitative und quantitative Zuschnitt des Verfahrens erheblich hinter den Kriterien eines durchschnittlichen massearmen Verfahrens zurückbleibt und der Regelsatz der Mindestvergütung deshalb zu einer unangemessen hohen Vergütung führen würde.
2. In einem Verbraucherinsolvenzverfahren schließt die Regelung in § 13 InsVV n. F. über die Ermäßigung der Mindestvergütung des Insolvenzverwalters Abschläge von der Mindestvergütung nach § 3 Abs. 2 InsVV nicht aus.
3. Die Prüfung, ob die Vermögensverhältnisse des Schuldners überschaubar sind und die Zahl der Gläubiger oder die Höhe der Verbindlichkeiten gering ist, hat sich, wenn der Regelsatz der Mindestvergütung unterschritten werden soll, auch in einem Verbraucherinsolvenzverfahren am Durchschnitt der massearmen Verfahren auszurichten.
4. Die Vergütung des Insolvenzverwalters in einem Verbraucherinsolvenzverfahren darf nicht unter der Mindestvergütung liegen, die einem Treuhänder nach § 13 InsVV a. F. zu gewähren war.

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