ZVI 2018, 101

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2018 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 36 Abs. 1, § 80 Abs. 1; EStG §§ 26, 26a; AO § 46Einkommensteuerrechtliches Veranlagungswahlrecht als Bestandteil der Insolvenzmasse InsO§ 36 InsO§ 80 EStG§ 26 EStG§ 26a AO§ 46 BFH, Urt. v. 15.03.2017 – III R 12/16 (FG Münster ZVI 2016, 364) +BFHUrt.15.3.2017III R 12/16FG MünsterZVI 2016, 364

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Antrag auf getrennte Veranlagung kann auch zusammen mit einem gegen den nicht bestandskräftigen Zusammenveranlagungsbescheid eingelegten Einspruch gestellt werden.
2. Erzielt der Insolvenzschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die nach § 35 i. V. m. § 36 Abs. 1 InsO als Neuerwerb zur Insolvenzmasse gehören, ist auch ein sich insoweit ergebender, nach § 46 Abs. 1 AO pfändbarer Lohn- oder Einkommensteuererstattungsanspruch der Insolvenzmasse zuzurechnen.
3. Fällt nach Insolvenzeröffnung erzieltes Arbeitseinkommen und ein insoweit in Betracht kommender Lohn- oder Einkommensteuererstattungsanspruch als Neuerwerb in die Insolvenzmasse, steht dem Insolvenzverwalter und im vereinfachten Insolvenzverfahren dem Treuhänder für den betreffenden Besteuerungszeitraum auch die Ausübung des Veranlagungswahlrechts nach § 26 Abs. 2 EStG als Verwaltungsrecht mit vermögensrechtlichem Bezug zu (Anschluss an BGH, Urt. v. 24. 5. 2007 – IX ZR 8/06, ZVI 2008, 118 = HFR 2007, 1246 und v. 18. 5. 2011 – XII ZR 67/09, ZVI 2011, 414 = HFR 2011, 1248).

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