ZVI 2017, 99

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2017 RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO § 4; ZPO §§ 7, 36 Abs. 1 Nr. 6Zur Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei einem in Haft befindlichen Schuldner InsO§ 4 ZPO§ 7 ZPO§ 36 OLG Hamm, Beschl. v. 18.08.2016 – 32 SA 38/16OLG HammBeschl.18.8.201632 SA 38/16

Leitsatz des Gerichts:

Ein Verweisungsbeschluss an das örtlich für den Wohnsitz des Klägers vor Antritt seiner Strafhaft zuständige Gericht ist nicht deswegen willkürlich und ohne Bindungswirkung, weil das verweisende Gericht nicht geprüft hat, ob der bisherige Wohnsitz im Zuge des Haftantritts entfallen ist. Gibt ein Inhaftierter beim Haftantritt seine bisherige Wohnung auf und wird er am bisherigen Wohnort polizeilich abgemeldet, bedeutet dies nicht zwingend, dass auch sein Wohnsitz am bisherigen Wohnort aufgegeben werden soll und damit gem. § 7 Abs. 3 BGB als Wohnsitz entfällt.

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