ZVI 2017, 98

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2017 RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungStBerG § 48 Abs. 1 Nr. 3Vermögensverfall eines Steuerberaters auch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens StBerG§ 48 FG Köln, Urt. v. 05.10.2016 – 2 K 1461/16 (rechtskräftig)FG KölnUrt.5.10.20162 K 1461/16rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Ein Steuerberater, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren wegen bestehender Verbindlichkeiten i. H. v. ca. 450.000 € eröffnet worden ist, befindet sich auch dann im Vermögensverfall und kann deshalb nicht als Steuerberater wiederbestellt werden, wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben ist und – mangels RSB-Antrags des Schuldners – eine Erteilung der Restschuldbefreiung nicht in Betracht kommt.
2. Dafür, dass die Voraussetzungen des Vermögensverfalls beseitigt sind, trägt der Steuerberater die Glaubhaftmachungslast.

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