ZVI 2017, 120

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2017 RechtsprechungUmfang der Masse/MassegenerierungInsO § 134 Abs. 1, § 143 Abs. 2 Satz 2Zum Wegfall der Bereicherung des Anfechtungsgegners im Rahmen einer Schenkungsanfechtung bei Kenntnis von der Gläubigerbenachteiligung InsO§ 134 InsO§ 143 BGH, Urt. v. 08.09.2016 – IX ZR 151/14 (OLG Frankfurt/M.)BGHUrt.8.9.2016IX ZR 151/14OLG Frankfurt/M.

Leitsätze des Gerichts:

1. Sind dem Anfechtungsgegner Umstände bekannt, die mit auffallender Deutlichkeit dafür sprechen und deren Kenntnis auch einem Empfänger mit durchschnittlichem Erkenntnisvermögen ohne gründliche Überlegung die Annahme nahelegt, dass die Befriedigung der Gläubiger infolge der Freigiebigkeit verkürzt ist, muss er den Umständen nach wissen, dass die empfangene Leistung die Gläubiger benachteiligt.
2. Die Kenntnis des Anfechtungsgegners muss sich über die Zugehörigkeit der empfangenen unentgeltlichen Leistung zu der den Gläubigern haftenden Vermögensmasse hinaus nicht auf weitere Umstände erstrecken.

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