ZVI 2017, 111
Leitsatz der Redaktion:
In einem Rechtsstreit auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle steht dem als Zeuge geladenen Insolvenzschuldner kein Recht zur Zeugnisverweigerung wegen Vermögensgefährdung nach § 384 Nr. 1 ZPO zu, wenn er faktischer Geschäftsführer der klagenden Partei war.
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