ZVI 2017, 110

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2017 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 64 Abs. 2, § 9 Abs. 1; ZPO § 233 Satz 3Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Internet-Veröffentlichung eines Beschlusses ohne Rechtsmittelbelehrung InsO§ 64 InsO§ 9 ZPO§ 233 LG Duisburg, Beschl. v. 22.02.2016 – 7 T 203/15 (rechtskräftig; AG Duisburg)LG DuisburgBeschl.22.2.20167 T 203/15rechtskräftigAG Duisburg

Leitsatz des Gerichts:

Ein Wiedereinsetzungsgesuch jedenfalls einer anwaltlich vertretenen Partei lässt sich auf eine ohne Rechtsmittelbelehrung erfolgte Veröffentlichung einer insolvenzgerichtlichen Entscheidung nicht stützen. Die Vermutung des § 233 Satz 3 ZPO gilt in diesen Fällen nicht.

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