ZVI 2017, 105

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2017 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO §§ 9, 64 Abs. 2; ZPO §§ 232, 233Fristbeginn für sofortige Beschwerde gegen die Insolvenzverwaltervergütung mit öffentlicher Bekanntmachung trotz fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung InsO§ 9 InsO§ 64 ZPO§ 232 ZPO§ 233 BGH, Beschl. v. 24.03.2016 – IX ZB 67/14 (LG Darmstadt)BGHBeschl.24.3.2016IX ZB 67/14LG Darmstadt

Leitsatz des Gerichts:

Die öffentliche Bekanntmachung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Entscheidung wirkt als Zustellung und setzt die Beschwerdefrist in Gang, auch wenn die gesetzlich vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist. Der Belehrungsmangel kann allenfalls eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründen.

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