ZVI 2016, 96

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 RechtsprechungSchuldnerberatung und Schuldenbereinigung InsO § 14 Abs. 1; VwGO § 123; KAG BY Art. 13 Abs. 1 Nr. 1b; AO § 5Zur verwaltungsgerichtlichen Überprüfung eines seitens des Finanzamts gestellten Gläubigerantrags InsO§ 14 VwGO§ 123 KAG BYArt. 13 AO§ 5 VG Ansbach, Beschl. v. 22.10.2015 – AN 11 E 15.01794 (rechtskräftig)VG AnsbachBeschl.22.10.2015AN 11 E 15.01794rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der der Schuldner begehrt, dass das Finanzamt verpflichtet wird, einen gegen den Schuldner gestellten Insolvenzantrag zurückzunehmen, ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
2. Das Finanzamt handelt nur in besonderen Sachverhaltskonstellationen ermessensfehlerhaft. Eine solche liegt nicht vor, wenn das Finanzamt vor der Insolvenzantragstellung über Jahre erfolglose Beitreibungsversuche unternommen hat.

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