ZVI 2016, 95

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 RechtsprechungSchuldnerberatung und Schuldenbereinigung InsO § 60 Abs. 1Zur Haftung des Insolvenzverwalters wegen Beendigung der D&O-Versicherung für den Geschäftsführer InsO§ 60 OLG Hamburg, Beschl. v. 08.07.2015 – 11 U 313/13 (nicht rechtskräftig; LG Hamburg)OLG HamburgBeschl.8.7.201511 U 313/13nicht rechtskräftigLG Hamburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine Pflichtverletzung des Insolvenzverwalters kommt in Betracht, wenn dieser unabgestimmt und ankündigungslos die für den Geschäftsführer bestehende D&O-Versicherung beendet.
2. Die mit dem sog. Claims-Made-Prinzip verbundenen Nachteile in einer D&O-Versicherung stellen eine unangemessene Benachteiligung dar, wenn die regelmäßige dreijährige Nachmeldefrist für den Fall der Insolvenzantragstellung der Gesellschaft vollständig ausgeschlossen wird.

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