ZVI 2016, 101

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 RechtsprechungEröffnungsverfahren InsO §§ 3, 4, 34; ZPO §§ 36, 281, 569Zur Amtsermittlungspflicht des Insolvenzgerichts bei Zweifeln am zuständigkeitsbegründenden Wohnsitz des antragstellenden Schuldners InsO§ 3 InsO§ 4 InsO§ 34 ZPO§ 36 ZPO§ 281 ZPO§ 569 OLG Schleswig, Beschl. v. 17.12.2015 – 2 AR 27/15 (AG Norderstedt/AG Hamburg)OLG SchleswigBeschl.17.12.20152 AR 27/15AG Norderstedt/AG Hamburg

Leitsätze des Einsenders:

1. Eine nicht unterzeichnete Rechtmittelschrift ist nur im Ausnahmefall geeignet, fristwahrend ein Rechtsmittel zu erheben. Sie ist dazu ungeeignet, wenn Zweifel an der Urheberschaft des Rechtsmittelführers bestehen können oder Anhaltspunkte für eine nicht ernsthafte Entäußerung bestehen.
2. Ein rechtskräftig beendetes Verfahren kann nicht verwiesen werden.
3. Im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht hat das Insolvenzgericht, sofern dafür Anlass besteht, Umstände zu ermitteln und zu prüfen, die Zweifel am zuständigkeitsbegründenden Wohnsitz des antragstellenden Schuldners bei Eingang des Insolvenzantrags hervorrufen.

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