ZVI 2015, 99

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzum eröffneten VerfahrenInsO § 58 Abs. 2; ZPO §§ 793, 794, 795, 767Keine Vollstreckung eines zur Erzwingung des Schlussberichts festgesetzten Zwangsgelds nach dessen EinreichungInsO§ 58ZPO§ 793ZPO§ 794ZPO§ 795ZPO§ 767BGH, Beschl. v. 11.12.2014 – IX ZB 42/14 (LG Bamberg)BGHBeschl.11.12.2014IX ZB 42/14LG Bamberg

Leitsatz des Gerichts:

Ein zur Erzwingung des Schlussberichts rechtskräftig festgesetztes Zwangsgeld kann nicht mehr vollstreckt werden, sobald der Schlussbericht eingereicht ist.

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