ZVI 2015, 96

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzum EröffnungsverfahrenInsO § 13 Abs. 1 Satz 7Höchstpersönliche Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Gläubiger- und ForderungsverzeichnissesInsO§ 13AG Essen, Beschl. v. 02.01.2015 – 163 IN 199/14AG EssenBeschl.2.1.2015163 IN 199/14

Leitsatz des Gerichts:

Bei der Erklärung nach § 13 Abs. 1 Satz 7 InsO handelt es sich um eine höchstpersönliche Wissenserklärung, deren Abgabe einer Vertretung nicht zugänglich ist.

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