ZVI 2015, 95

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzum EröffnungsverfahrenInsO §§ 5, 21 Abs. 1; AO §§ 30, 34Einzelermächtigung des vorläufigen schwachen Insolvenzverwalters zur Einsichtnahme in die schuldnerischen SteueraktenInsO§ 5InsO§ 21AO§ 30AO§ 34LG Hamburg, Beschl. v. 09.12.2014 – 326 T 149/14LG HamburgBeschl.9.12.2014326 T 149/14

Leitsatz des Einsenders:

Das Insolvenzgericht kann den vorläufigen „schwachen“ Insolvenzverwalter durch Einzelermächtigungsbeschluss ermächtigen, Steuerakten und deren Anlagen beim zuständigen Finanzamt der Schuldnerin im Rahmen von Ermittlungen gem. § 5 InsO einzusehen und die diesbezüglichen Rechte der Schuldnerin aus dem Steuerverhältnis geltend zu machen.

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