ZVI 2015, 123

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzur WohlverhaltensperiodeInsO § 290 Abs. 1, § 97 Abs. 2Keine Versagung der Restschuldbefreiung bei Nichtzahlung einer Nutzungsentschädigung für das vom Schuldner selbst genutzte WohnhausInsO§ 290InsO§ 97AG Göttingen, Beschl. v. 22.01.2015 – 74 IK 67/10 (rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.22.1.201574 IK 67/10rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten i.S.d. § 97 Abs. 2 InsO liegt nicht vor, wenn der Schuldner keine Nutzungsentschädigung für sein von ihm genutztes Wohnhaus zahlt.
2. Eine Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO scheidet aus.

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