ZVI 2015, 106

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzum eröffneten VerfahrenInsO § 92 Satz 1, § 51 Nr. 1Zum Gesamtschaden bei Versteigerung eines zur Insolvenzmasse gehörigen sicherungsübereigneten Gegenstands durch den SchuldnerInsO§ 92InsO§ 51BGH, Urt. v. 25.09.2014 – IX ZR 156/12 (OLG Karlsruhe)BGHUrt.25.9.2014IX ZR 156/12OLG Karlsruhe

Leitsatz des Gerichts:

Lässt der Schuldner einen zur Sicherheit an einen Gläubiger übereigneten Gegenstand der Insolvenzmasse versteigern und den Erlös an den gesicherten Gläubiger auskehren, schädigt er die Insolvenzgläubiger in Höhe eines vom Insolvenzverwalter erzielbaren Übererlöses und des Kostenbeitrags für eine tatsächlich erfolgte Feststellung des Gegenstands.

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