ZVI 2014, 119

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZIP2014Rechtsprechungzur Restschuldbefreiung und StundungInsO § 4c Nr. 5, § 295 Abs. 2Zur Glaubhaftungsmachungslast des selbstständig tätigen Schuldners im Rahmen der Aufhebung der StundungInsO§ 4cInsO§ 295AG Göttingen, Beschl. v. 11.12.2013 – 74 IN 324/07 (rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.11.12.201374 IN 324/07rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Erbringt der selbstständig tätige Schuldner eine monatlich zugesagte Zahlung an den Treuhänder nicht, liegt eine Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung gem. § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO vor. Es ist Aufgabe des Schuldners, im Rahmen des Widerlegung seines Verschuldens seine fehlende Leistungsfähigkeit darzulegen.
2. Kommt der Schuldner dem nicht nach, so kann die Restschuldbefreiung gem. § 295 Abs. 2 InsO versagt bzw. die Stundung der Verfahrenskosten für die Wohlverhaltensperiode gem. § 4c Nr. 5 InsO aufgehoben werden.

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