ZVI 2014, 115

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZIP2014Rechtsprechungzur Restschuldbefreiung und StundungInsO § 4a Abs. 1, § 298Keine Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 298 InsO bei anhängiger Beschwerde wegen Aufhebung der StundungInsO§ 4aInsO§ 298LG Koblenz, Beschl. v. 03.12.2013 – 2 T 647/13 (rechtskräftig; AG Montabaur)LG KoblenzBeschl.3.12.20132 T 647/13rechtskräftigAG Montabaur

Leitsatz des Einsenders:

Legt der Schuldner gegen den ablehnenden Beschluss über die Stundung der Verfahrenskosten für die Wohlverhaltensperiode Beschwerde ein, so darf das Insolvenzgericht bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens nicht die Restschuldbefreiung nach § 298 InsO versagen und auch nicht die Kostenstundung für das eröffnete Insolvenzverfahren nach § 4c Nr. 5 InsO aufheben.

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