ZVI 2014, 105

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZIP2014Rechtsprechungzum eröffneten VerfahrenInsO § 174 Abs. 2, § 302 Nr. 1Zur Darlegung des Rechtsgrunds der vorsätzlichen unerlaubten Handlung bei Anmeldung einer Forderung zur InsolvenztabelleInsO§ 174InsO§ 302BGH, Urt. v. 09.01.2014 – IX ZR 103/13 (OLG Dresden)BGHUrt.9.1.2014IX ZR 103/13OLG Dresden

Leitsatz des Gerichts:

Der Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung muss in der Anmeldung so beschrieben werden, dass der aus ihm hergeleitete Anspruch in tatsächlicher Hinsicht zweifelsfrei bestimmt ist und der Schuldner erkennen kann, welches Verhalten ihm vorgeworfen wird; einer schlüssigen Darlegung des (objektiven und subjektiven) Deliktstatbestands bedarf es nicht.

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