ZVI 2014, 100

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZIP2014Rechtsprechungzur Schuldnerberatung und SchuldenbereinigungBDSG § 35 Abs. 2; InsO § 300 Abs. 3 Satz 1; InsOBekVO § 3 Abs. 1Kein Anspruch des Schuldners auf Löschung einer Schufa-Eintragung vor Ablauf der Frist des § 35 BDSGBDSG§ 35InsO§ 300InsOBekVO§ 3KG, Urt. v. 07.02.2013 – 10 U 118/12 (rechtskräftig; LG Berlin)KGUrt.7.2.201310 U 118/12rechtskräftigLG Berlin

Leitsätze der Redaktion:

1. Einem Schuldner, dem die Restschuldbefreiung erteilt worden ist, steht ein Anspruch darauf, dass eine entsprechende Schufa-Eintragung vor Ablauf der Frist des § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG gelöscht wird, nicht zu, da es sich nicht um eine unrichtige Eintragung handelt und das schutzwürdige Interesse des Schuldners an einer Löschung das Interesse an einer Datenspeicherung nicht überwiegt.
2. Der Umstand, dass die InsOBekVO kürzere Fristen vorsieht, innerhalb derer eine Veröffentlichung über die Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht wird, führt nicht zur Unrichtigkeit der von der Schufa vorgenommenen Datenspeicherung.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell