ZVI 2013, 99

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungEuGVVO Art. 6 Nr. 1, Art. 16; ZPO §§ 12, 17, 36 Abs. 1 Nr. 3Verbrauchergerichtsstand für Haftungsklage gegen inländischen Anlageberater und EU-ausländische Bank wegen AufklärungspflichtverletzungenEuGVVOArt. 6EuGVVOArt. 16ZPO§ 12ZPO§ 17ZPO§ 36OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 30.07.2012 – 11 AR 132/12OLG Frankfurt/M.Beschl.30.7.201211 AR 132/12

Leitsätze des Gerichts:

1. Die örtliche Zuständigkeit für Verbraucherschutzsachen ist in Art. 16 EuGVVO abschließend geregelt.
2. Beim Erwerb einer Fondsbeteiligung durch einen Privatanleger handelt es sich um eine Verbrauchersache.
3. Bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts führt die Regelung in Art. 16 EuGVVO zu einer Beschränkung des Auswahlermessens im Bestimmungsverfahren, weil die dort geregelten Zuständigkeiten zwingend beachtet werden müssen.

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