ZVI 2013, 109

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungUmfang der Masse/MassegenerierungInsO § 133 Abs. 1; BGB § 675o Abs. 2Zur Vorsatzanfechtung gegenüber einer Bank, die als Zahlungsdienstleister einen Zahlungsauftrag des Schuldners ausführtInsO§ 133BGB§ 675oBGH, Urt. v. 24.01.2013 – IX ZR 11/12 (OLG Stuttgart)BGHUrt.24.1.2013IX ZR 11/12OLG Stuttgart

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Vorsatzanfechtung gegenüber einem Leistungsmittler setzt nicht die Anfechtbarkeit der Leistung auch gegenüber dem Leistungsempfänger voraus.
2. Die für die Vorsatzanfechtung von Zahlungen des Schuldners an Dritte gegenüber seiner kontoführenden Bank als Leistungsmittlerin erforderliche Kenntnis der Bank vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners liegt nicht allein deshalb vor, weil die Bank die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kennt.

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