ZVI 2013, 107

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungEröffnetes VerfahrenEuInsVO Art. 26Keine Anerkennung der Zuständigkeit des ausländischen Insolvenzgerichts wegen Verstoßes gegen den Ordre public (hier: Zuständigkeitserschleichung durch Wohnsitzverlegung)EuInsVOArt. 26AG Göttingen, Beschl. v. 10.12.2012 – 74 IN 28/12 (rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.10.12.201274 IN 28/12rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Entscheidungen eines ausländischen Insolvenzgerichts können wegen Verstoßes gegen den ordre public gem. Art. 26 EuInsVO unbeachtlich sein.
2. Im Falle einer Zuständigkeitserschleichung kommt dies in Betracht, wenn das ausländische Insolvenzgericht trotz seit Jahren bekannter Missbräuche keine Plausibilitätsprüfung vornimmt.

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