ZVI 2013, 103

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO § 14 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 2 Satz 1Zu den Voraussetzungen der Eröffnung bei Abhängigkeit des Insolvenzgrundes von der dem Gläubigerantrag zugrunde liegenden ForderungInsO§ 14InsO§ 17AG Göttingen, Beschl. v. 04.01.2013 – 71 IN 100/11 NOM (rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.4.1.201371 IN 100/11 NOMrechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Hängt das Bestehen des Eröffnungsgrundes der Zahlungsunfähigkeit vom Bestehen der dem Antrag zugrunde liegenden Forderung ab, muss der antragstellende Gläubiger den vollen Beweis der Forderung erbringen. Diese Klärung muss auf dem ordentlichen Rechtsweg erfolgen.
ZVI 2013, 104
2. Das rechtliche Interesse gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 InsO kann fehlen, wenn ernstliche Zweifel am Bestand einer Steuerforderung bestehen.

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