ZVI 2011, 93

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO §§ 38, 39 Abs. 1 Nr. 1, § 174 Abs. 2, 3, § 201 Abs. 1, 3, § 294 Abs. 1, § 302 Nr. 1Zulässigkeit der Geltendmachung von Zinsen aus Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung auch während der WohlverhaltensperiodeInsO§ 38InsO§ 39InsO§ 174InsO§ 201InsO§ 294InsO§ 302BGH, Urt. v. 18.11.2010 – IX ZR 67/10 (LG Karlsruhe)BGHUrt.18.11.2010IX ZR 67/10LG Karlsruhe

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Klage eines Gläubigers auf Zinszahlung seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nach dessen Aufhebung während der Treuhandphase ungeachtet einer möglichen späteren Restschuldbefreiung des Schuldners zulässig.
2. Zinsforderungen auf Ansprüche aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung werden auch dann nicht von der Restschuldbefreiung erfasst, wenn sie mangels Aufforderung zur Anmeldung nachrangiger Forderungen nicht mit dem Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung zur Insolvenztabelle angemeldet worden sind.

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