ZVI 2011, 92

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO § 4c Nr. 4Anspruch eines Schulabbrechers auf VerfahrenskostenstundungInsO§ 4cBGH, Beschl. v. 02.12.2010 – IX ZB 160/10 (LG Dortmund)BGHBeschl.2.12.2010IX ZB 160/10LG Dortmund

Leitsatz der Redaktion:

Die Stundung kann dem Schuldner nicht ohne Weiteres entzogen werden, wenn er zwar keine konkreten Angaben zu seinen Bemühungen um die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit macht, sich jedoch hinreichend substanziiert darauf beruft, aufgrund seiner Ausbildung, seinen Fähigkeiten, einer früheren Erwerbstätigkeit, seines Alters oder seines Gesundheitszustands nicht in der Lage zu sein, eine Tätigkeit zu finden, mit der er einen Verdienst erzielen kann, der zu pfändbaren Einkünften führt.

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