ZVI 2011, 101

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenZPO §§ 765a, 833aZur Aufhebung einer Kontopfändung nach § 833a ZPO; Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPOZPO§ 765aZPO§ 833aAG Lichtenberg, Beschl. v. 04.11.2010 – 31 M 4294/06AG LichtenbergBeschl.4.11.201031 M 4294/06

Leitsätze der Redaktion:

1. Macht der Schuldner durch Vorlage eines Gutachtens glaubhaft, dass es für ihn schwierig ist, eine Anstellung zu finden, kann daraus nicht geschlossen werden, dass sich seine Einkommensverhältnisse in Zukunft nicht ändern werden und damit pfändbare Einkünfte auf seinem Konto eingehen.
2. Aufgrund einer Kontopfändung zu erwartende Schwierigkeiten beim Zahlungsverkehr stellen noch keine unzumutbare Härte i.S.v. § 765a ZPO dar.

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