Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes wurde bereits am 10.7.2009 verkündet (BGBl 2009, 1707 ff.). Die Gesetzesmaterialien finden sich in BT-Drucks. 16/7615 und 16/12714. Wegen der notwendigen Vorbereitungszeit auf Drittschuldnerseite treten die neuen Vorschriften erst Mitte 2010 in Kraft. Nachstehend sind für die Beratungspraxis wichtige Gesetzestexte in der ab 1.7.2010 geltenden Fassung zusammengestellt. Gegen Ende finden sich Hinweise zu Folgeänderungen, die mit der schon beschlossenen Abschaffung des herkömmlichen Kontopfändungsschutzes zum Jahreswechsel 2011/2012 in Kraft treten. Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen deutschen Bankenverbände haben zwischenzeitlich einen Umsetzungsleitfaden zum P-Konto entwickelt, der mit Vertreterinnen und Vertretern des „AK Girokonto und Zwangsvollstreckung“ der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände sowie dem Bundesjustizministerium konstruktiv erörtert wurde. Die gemeinsam entwickelte Musterbescheinigung ist nachstehend auf der letzten Seite dieses Heftes abgedruckt. Eine inhaltlich abgestimmte Kundeninformation zum neuen P-Kontoschutz ist in Vorbereitung.