ZVI 2009, 125

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 290 Abs. 1 Nr. 2, 4Zur Versagung der Restschuldbefreiung wegen falscher Angaben bei der Erlangung eines KreditsInsO§ 290LG Düsseldorf, Beschl. v. 06.01.2009 – 25 T 810/08 (rechtskräftig; AG Düsseldorf)LG DüsseldorfBeschl.6.1.200925 T 810/08rechtskräftigAG Düsseldorf

Leitsätze der Redaktion:

1. Mit „Kredit“ i.S.v. § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO sind – bei einer weiten Auslegung – solche Fälle gemeint, in denen der vom Schuldner angenommene Vermögensvorteil aus einem fremden Vermögen stammt, ihm nur vorübergehend zur Verfügung gestellt wird und später zurückgeleistet werden soll.
2. Wird ein gekündigter Lebensversicherungsvertrag abgerechnet, sind diese Voraussetzungen jedenfalls nicht erfüllt.

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