ZVI 2009, 124

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungAO § 34 Abs. 1, 3; InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5Zur Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtvorlage zur Fertigung der Steuererklärung benötigter UnterlagenAO§ 34AO§ 3InsO§ 290BGH, Beschl. v. 18.12.2008 – IX ZB 197/07 (LG Bochum)BGHBeschl.18.12.2008IX ZB 197/07LG Bochum

Leitsätze der Redaktion:

1. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliert der Schuldner seine steuerliche Handlungsfähigkeit. Nur der Verwalter kann daher für ihn eine Steuererklärung bei dem Finanzamt abgeben.
2. Ist der Schuldner folglich nicht gehalten, eine Einkommensteuererklärung zu verfassen, kann aus der Missachtung entsprechender Auflagen des Verwalters ein Versagungsgrund i.S.d. § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO nicht hergeleitet werden

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