ZVI 2009, 123

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenSGB II § 20 Abs. 2; ZPO § 850fSchuldnerschutz: Gesonderte Anerkennung von Stromkosten wegen steigender EnergiepreiseSGB II§ 20ZPO§ 850fAG Offenbach/M., Beschl. v. 19.03.2008 – 61 M 2195/07, 5033/05AG Offenbach/M.Beschl.19.3.200861 M 2195/07, 5033/05

Leitsatz der Redaktion:

Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf seinen Antrag hin so viel belassen, wie er zur Deckung seiner persönlichen Bedürfnisse bedarf. Dabei ist es wegen stetig und merklich steigender Energiepreise nicht mehr gerechtfertigt, den Schuldner hinsichtlich seiner Stromkosten vollständig auf den Regelsatz zu verweisen; Stromkosten können gesondert in Ansatz gebracht werden.

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