ZVI 2009, 121

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenEuInsVO Art. 4 Abs. 2 lit. b, Art. 10; InsO § 6 Abs. 1, §§ 35, 36, 292 Abs. 1, § 354 Abs. 1; RPflG § 11 Abs. 1; ZPO §§ 567, 793, 850cBerechnung des pfändungsfreien Betrags bei GrenzgängernEuInsVOArt. 4EuInsVOArt. 10InsO§ 6InsO§ 35InsO§ 36InsO§ 292InsO§ 354RPflG§ 11ZPO§ 567ZPO§ 793ZPO§ 850cLG Traunstein, Beschl. v. 03.02.2009 – 4 T 263/09 (nicht rechtskräftig; AG Traunstein)LG TraunsteinBeschl.3.2.20094 T 263/09nicht rechtskräftigAG Traunstein

Leitsatz der Redaktion:

Ist über das Vermögen eines Schuldners in Deutschland das Insolvenzverfahren eröffnet worden und erzielt er als Grenzgänger im Ausland (hier: Österreich) ein Arbeitseinkommen, bestimmt sich die Pfändbarkeit dieses Einkommens nach dem einschlägigen Insolvenzstatut (lex fori concursus) und damit nach deutschem Recht.

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