ZVI 2009, 108

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO § 184 Abs. 2Zum Rechtsschutzbedürfnis einer negativen Feststellungsklage bei einem gegen den Insolvenzschuldner bestehenden Titel ohne das Attribut „Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung“InsO§ 184OLG Celle, Beschl. v. 23.02.2009 – 7 W 2/09 (rechtskräftig; LG Hildesheim)OLG CelleBeschl.23.2.20097 W 2/09rechtskräftigLG Hildesheim

Leitsatz des Gerichts:

Liegt gegen den Schuldner ein rechtskräftiger Titel ohne die konkrete Feststellung (Attribut) vor, dass die Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung stammt, und meldet der Gläubiger die Forderung zur Tabelle mit diesem Attribut an, kann einer negativen Feststellungsklage des Schuldners gem. § 184 Abs. 2 InsO ein Rechtsschutzbedürfnis und damit die Erfolgsaussicht nicht abgesprochen werden.

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