ZVI 2008, 122

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 36; ZPO §§ 850c, 850fHeraufsetzung des pfändungsfreien Betrages bei höheren Kosten für Arbeitseinsatz des Insolvenzschuldners im AuslandInsO§ 36ZPO§ 850cZPO§ 850fAG Wiesbaden, Beschl. v. 31.10.2007 – 10 IN 63/04 (rechtskräftig)AG WiesbadenBeschl.31.10.200710 IN 63/04rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Das pfändungfreie Arbeitseinkommen eines in der Wohlverhaltensperiode im Ausland (hier: Kanada) tätigen (Insolvenz-) Schuldners kann vom Insolvenzgericht auf Antrag in analoger Anwendung von § 36 InsO, § 850f ZPO heraufgesetzt werden, wenn der Schuldner nachweist, dass bei Anwendung der Pfändungsfreigrenze des § 850c ZPO der notwendige Lebensunterhalt im Sinne des Sozialgesetzbuches für sich und für die Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat, nicht gedeckt ist.
2. Eine Heraufsetzung ist auch möglich, wenn besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen oder beruflichen Gründen dies erfordern und keine Belange der Gläubiger entgegenstehen.

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